Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
HNB Konstruktionstechnik GmbH
A-4493 Wolfern, Puchstraße 9 Top 11
Stand: 01/2026
1. Geltungsbereich / Zusagen / künftige Geschäfte
Diese Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB) gelten – unbeschadet abweichender schriftlicher Vereinbarungen im Einzelfall – für alle Liefer- und Verkaufsgeschäfte der HNB Konstruktionstechnik GmbH (im Folgenden „HNB“), insbesondere für Geschäfte über Maschinen, deren Zubehör und Ersatzteile sowie Reparaturen.
Mitarbeiter, Reisende und Handelsvertreter sind nicht zur Abgabe von Zusagen jeglicher Art berechtigt. Diese AGB gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird, auch für sämtliche künftigen Rechtsgeschäfte gleicher Art, ohne dass es eines neuerlichen Hinweises bedarf.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers, Bestellers oder Auftraggebers (im Folgenden „AG“) werden ausdrücklich ausgeschlossen und gelten als nicht vereinbart.
2. Angebote / Ablehnung / Änderungen
Alle Angebote von HNB sind freibleibend. HNB behält sich das Recht vor, die Annahme eines aufgrund eines Angebots erteilten Auftrages binnen sechs Wochen abzulehnen.
Angaben über Produkteigenschaften in Preislisten, Prospekten, Broschüren, Produktbeschreibungen oder sonstigen Druckwerken stellen lediglich unverbindliche Richtwerte dar. Änderungen in Konstruktion, Form, Ausstattung und Farbton bleiben vorbehalten, sofern der vereinbarte Verwendungszweck dadurch nicht ausgeschlossen wird.
3. Bestellung / Auftragsbestätigung / Abweichungen
Grundlage der Lieferungen und Leistungen von HNB ist die Bestellung des AG sowie die von diesem zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. HNB ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zweckmäßigkeit zu prüfen.
Der AG ist sechs Wochen an seine Bestellung gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Lieferung zustande. Schweigen gilt nicht als Annahme.
Der AG hat die Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen. Abweichungen gelten als genehmigt, sofern nicht binnen drei Tagen schriftlich widersprochen wird.
4. Lieferung / Liefertermine
Liefertermine und -fristen gelten stets als unverbindlich und voraussichtlich. Voraussetzung für deren Einhaltung ist die vollständige Erfüllung aller Verpflichtungen des AG.
Höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Lieferengpässe, Transporterschwernisse oder behördliche Maßnahmen verlängern die Lieferfrist angemessen.
Bei von HNB zu vertretendem Lieferverzug kann der AG ausschließlich nach schriftlicher Nachfristsetzung von mindestens acht Wochen entweder Erfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Teillieferungen sind zulässig. Lieferung erfolgt grundsätzlich EXW gemäß Incoterms 2000, unabgeladen, auf Kosten und Gefahr des AG. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur über, auch bei „frei Haus“-Vereinbarungen.
Bei Annahmeverzug ist HNB berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des AG einzulagern oder freihändig zu verwerten.
5. Rechte- und Eigentumsvorbehalt
Alle Rechte an Zeichnungen, Plänen, Mustern und sonstigen Unterlagen bleiben HNB vorbehalten. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HNB. Bei Zahlungsverzug ist HNB berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ohne dass dies als Rücktritt gilt.
Forderungen aus Weiterveräußerung gelten bis zur Höhe der offenen Forderung als an HNB abgetreten. Der AG ist zur Offenlegung und Auskunft verpflichtet.
6. Preise / Zahlung
Alle Preise verstehen sich ab Werk, exklusive Verpackung, Transport, Versicherung und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar, Anzahlungen binnen 14 Tagen.
HNB ist berechtigt, Preise bei Kostensteigerungen (Material, Personal, Abgaben, Transport, Wechselkurse) anzupassen.
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen von 8 % über dem jeweiligen EZB-Basiszinssatz, mindestens jedoch 1 % pro Monat, an. Mahn- und Inkassokosten trägt der AG.
7. Storno
Ein Storno durch den AG ist ausgeschlossen. Akzeptiert HNB ausnahmsweise ein Storno, ist eine pauschale Entschädigung von 30 % der Auftragssumme zu zahlen. Ein höherer Schaden bleibt vorbehalten.
8. Bankgarantie / Akkreditiv
HNB ist berechtigt, die Stellung einer abstrakten Bankgarantie oder die Eröffnung eines unwiderruflichen, bestätigten Dokumentenakkreditivs zu verlangen.
9. Gewährleistung
Eine Gewähr für bestimmte Verwendbarkeit wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage übernommen.
Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei berechtigter Rüge erfolgt nach Wahl von HNB Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche verjähren 24 Monate ab Übergabe. Verschleißteile sind ausgenommen.
10. Schadenersatz
HNB haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung ist der Höhe nach auf EUR 100.000 netto oder den Auftragswert begrenzt.
Ein Ersatz von Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn, Vermögensschäden oder Schäden Dritter ist ausgeschlossen.
11. Solidarhaftung / Zurückbehaltung
Mehrere AG haften solidarisch. Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechte des AG sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
12. Schriftform
Änderungen und Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch HNB. Telefax genügt dem Schriftformerfordernis.
13. Zustellungen
Zustellungen erfolgen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse. Adressänderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
Erfüllungsort ist Wolfern. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Landesgericht Steyr-Land.
Es gilt österreichisches materielles Recht, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.